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SchLA :: ¶ Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
L1912 :: Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
L1545 :: Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
James :: Now these [are] the judgments which thou shalt set before them.

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SchLA :: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
L1912 :: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
L1545 :: So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.
James :: If thou buy an Hebrew servant, six years he shall serve: and in the seventh he shall go out free for nothing.

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SchLA :: Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
L1912 :: Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
L1545 :: Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
James :: If he came in by himself, he shall go out by himself: if he were married, then his wife shall go out with him.

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SchLA :: Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
L1912 :: Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
L1545 :: Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.
James :: If his master have given him a wife, and she have born him sons or daughters; the wife and her children shall be her master's, and he shall go out by himself.

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SchLA :: Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,
L1912 :: Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
L1545 :: Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
James :: And if the servant shall plainly say, I love my master, my wife, and my children; I will not go out free:

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SchLA :: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
L1912 :: so bringe ihn sein Herr vor die „Götter”bedeutet: Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
L1545 :: So bringe ihn sein Herr vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.
James :: Then his master shall bring him unto the judges; he shall also bring him to the door, or unto the door post; and his master shall bore his ear through with an aul; and he shall serve him for ever.

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SchLA :: Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
L1912 :: Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
L1545 :: Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
James :: And if a man sell his daughter to be a maidservant, she shall not go out as the menservants do.

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SchLA :: Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
L1912 :: Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
L1545 :: Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.
James :: If she please not her master, who hath betrothed her to himself, then shall he let her be redeemed: to sell her unto a strange nation he shall have no power, seeing he hath dealt deceitfully with her.

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SchLA :: Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
L1912 :: Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
L1545 :: Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
James :: And if he have betrothed her unto his son, he shall deal with her after the manner of daughters.

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SchLA :: Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
L1912 :: Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
L1545 :: Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.
James :: If he take him another [wife]; her food, her raiment, and her duty of marriage, shall he not diminish.

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SchLA :: Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
L1912 :: Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
L1545 :: Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
James :: And if he do not these three unto her, then shall she go out free without money.

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SchLA :: ¶ Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
L1912 :: Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.
L1545 :: Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
James :: He that smiteth a man, so that he die, shall be surely put to death.

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SchLA :: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
L1912 :: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
L1545 :: Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
James :: And if a man lie not in wait, but God deliver [him] into his hand; then I will appoint thee a place whither he shall flee.

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SchLA :: Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
L1912 :: Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.
L1545 :: Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
James :: But if a man come presumptuously upon his neighbour, to slay him with guile; thou shalt take him from mine altar, that he may die.

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SchLA :: Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
L1912 :: Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
L1545 :: Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
James :: And he that smiteth his father, or his mother, shall be surely put to death.

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SchLA :: Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
L1912 :: Wer einen Menschen stiehlt, es sei, dass er ihn verkauft oder dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
L1545 :: Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
James :: And he that stealeth a man, and selleth him, or if he be found in his hand, he shall surely be put to death.

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SchLA :: Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
L1912 :: Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
L1545 :: Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
James :: And he that curseth his father, or his mother, shall surely be put to death.

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SchLA :: Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
L1912 :: Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
L1545 :: Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
James :: And if men strive together, and one smite another with a stone, or with [his] fist, and he die not, but keepeth [his] bed:

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SchLA :: und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
L1912 :: kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.
L1545 :: kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.
James :: If he rise again, and walk abroad upon his staff, then shall he that smote [him] be quit: only he shall pay [for] the loss of his time, and shall cause [him] to be thoroughly healed.

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SchLA :: Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
L1912 :: Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
L1545 :: Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.
James :: And if a man smite his servant, or his maid, with a rod, and he die under his hand; he shall be surely punished.

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SchLA :: stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
L1912 :: Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
L1545 :: Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.
James :: Notwithstanding, if he continue a day or two, he shall not be punished: for he [is] his money.

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SchLA :: ¶ Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
L1912 :: Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, dass ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
L1545 :: Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.
James :: If men strive, and hurt a woman with child, so that her fruit depart [from her], and yet no mischief follow: he shall be surely punished, according as the woman's husband will lay upon him; and he shall pay as the judges [determine].

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SchLA :: Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
L1912 :: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
L1545 :: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
James :: And if [any] mischief follow, then thou shalt give life for life,

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SchLA :: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
L1912 :: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
L1545 :: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
James :: Eye for eye, tooth for tooth, hand for hand, foot for foot,

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SchLA :: Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
L1912 :: Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
L1545 :: Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
James :: Burning for burning, wound for wound, stripe for stripe.

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SchLA :: Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
L1912 :: Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
L1545 :: Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
James :: And if a man smite the eye of his servant, or the eye of his maid, that it perish; he shall let him go free for his eye's sake.

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SchLA :: Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
L1912 :: Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
L1545 :: Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
James :: And if he smite out his manservant's tooth, or his maidservant's tooth; he shall let him go free for his tooth's sake.

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SchLA :: Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
L1912 :: Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, dass sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
L1545 :: Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
James :: If an ox gore a man or a woman, that they die: then the ox shall be surely stoned, and his flesh shall not be eaten; but the owner of the ox [shall be] quit.

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SchLA :: Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
L1912 :: Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
L1545 :: Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
James :: But if the ox were wont to push with his horn in time past, and it hath been testified to his owner, and he hath not kept him in, but that he hath killed a man or a woman; the ox shall be stoned, and his owner also shall be put to death.

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SchLA :: Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
L1912 :: Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
L1545 :: Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
James :: If there be laid on him a sum of money, then he shall give for the ransom of his life whatsoever is laid upon him.

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SchLA :: Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.
L1912 :: Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
L1545 :: Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.
James :: Whether he have gored a son, or have gored a daughter, according to this judgment shall it be done unto him.

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SchLA :: Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
L1912 :: Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
L1545 :: Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.
James :: If the ox shall push a manservant or a maidservant; he shall give unto their master thirty shekels of silver, and the ox shall be stoned.

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SchLA :: Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
L1912 :: So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
L1545 :: so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,
James :: And if a man shall open a pit, or if a man shall dig a pit, and not cover it, and an ox or an ass fall therein;

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SchLA :: so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
L1912 :: so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
L1545 :: so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.
James :: The owner of the pit shall make [it] good, [and] give money unto the owner of them; and the dead [beast] shall be his.

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SchLA :: Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
L1912 :: Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
L1545 :: Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
James :: And if one man's ox hurt another's, that he die; then they shall sell the live ox, and divide the money of it; and the dead [ox] also they shall divide.

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SchLA :: Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
L1912 :: Ist's aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.
L1545 :: Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.
James :: Or if it be known that the ox hath used to push in time past, and his owner hath not kept him in; he shall surely pay ox for ox; and the dead shall be his own.

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L1912 :: Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

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ihr Durstigen kommt, kauft ohne Geld und umsonst Wein und Milch!

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