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Kapitel: ·· 46
�� ------ Hesekiel
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SchLA :: Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.
L1912 :: Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.
L1545 :: Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.
James :: But if he give a gift of his inheritance to one of his servants, then it shall be his to the year of liberty; after it shall return to the prince: but his inheritance shall be his sons' for them.
Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.

Auf dem Plan stand „
MEHRinfo“ dann wurde es „
HEDA“ so steht es bei den Zeugen Jehova
ihr Durstigen kommt, kauft ohne Geld und umsonst
Wein und Milch!