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SchLA :: ¶ Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
L1912 :: Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: Now these [are] the names of the tribes. From the north end to the coast of the way of Hethlon, as one goeth to Hamath, Hazarenan, the border of Damascus northward, to the coast of Hamath; for these are his sides east [and] west; a [portion for] Dan.

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SchLA :: Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
L1912 :: Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Dan, from the east side unto the west side, a [portion for] Asher.

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SchLA :: von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
L1912 :: Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Asher, from the east side even unto the west side, a [portion for] Naphtali.

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SchLA :: neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
L1912 :: Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Naphtali, from the east side unto the west side, a [portion for] Manasseh.

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SchLA :: neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
L1912 :: Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Manasseh, from the east side unto the west side, a [portion for] Ephraim.

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SchLA :: neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
L1912 :: Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Ephraim, from the east side even unto the west side, a [portion for] Reuben.

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SchLA :: neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
L1912 :: Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Reuben, from the east side unto the west side, a [portion for] Judah.

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SchLA :: Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
L1912 :: Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.
L1545 :: Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.
James :: And by the border of Judah, from the east side unto the west side, shall be the offering which ye shall offer of five and twenty thousand [reeds in] breadth, and [in] length as one of the [other] parts, from the east side unto the west side: and the sanctuary shall be in the midst of it.

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SchLA :: Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
L1912 :: Und davon sollt ihr dem HErrn einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
L1545 :: Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
James :: The oblation that ye shall offer unto the LORD [shall be] of five and twenty thousand in length, and of ten thousand in breadth.

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SchLA :: Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
L1912 :: Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HErrn soll mittendarin stehen.
L1545 :: Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten drinnen stehen.
James :: And for them, [even] for the priests, shall be [this] holy oblation; toward the north five and twenty thousand [in length], and toward the west ten thousand in breadth, and toward the east ten thousand in breadth, and toward the south five and twenty thousand in length: and the sanctuary of the LORD shall be in the midst thereof.

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SchLA :: Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
L1912 :: Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
L1545 :: Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
James :: [It shall be] for the priests that are sanctified of the sons of Zadok; which have kept my charge, which went not astray when the children of Israel went astray, as the Levites went astray.

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SchLA :: Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
L1912 :: Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.
L1545 :: Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
James :: And [this] oblation of the land that is offered shall be unto them a thing most holy by the border of the Levites.

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SchLA :: Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
L1912 :: Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
L1545 :: Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
James :: And over against the border of the priests the Levites [shall have] five and twenty thousand in length, and ten thousand in breadth: all the length [shall be] five and twenty thousand, and the breadth ten thousand.

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SchLA :: Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
L1912 :: Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HErrn geheiligt.
L1545 :: Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiliget.
James :: And they shall not sell of it, neither exchange, nor alienate the firstfruits of the land: for [it is] holy unto the LORD.

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SchLA :: Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
L1912 :: Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
L1545 :: Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
James :: And the five thousand, that are left in the breadth over against the five and twenty thousand, shall be a profane [place] for the city, for dwelling, and for suburbs: and the city shall be in the midst thereof.

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SchLA :: Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
L1912 :: Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
L1545 :: Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
James :: And these [shall be] the measures thereof; the north side four thousand and five hundred, and the south side four thousand and five hundred, and on the east side four thousand and five hundred, and the west side four thousand and five hundred.

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SchLA :: Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
L1912 :: Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
L1545 :: Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
James :: And the suburbs of the city shall be toward the north two hundred and fifty, and toward the south two hundred and fifty, and toward the east two hundred and fifty, and toward the west two hundred and fifty.

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SchLA :: Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
L1912 :: Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.
L1545 :: Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
James :: And the residue in length over against the oblation of the holy [portion shall be] ten thousand eastward, and ten thousand westward: and it shall be over against the oblation of the holy [portion]; and the increase thereof shall be for food unto them that serve the city.

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SchLA :: Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
L1912 :: Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
L1545 :: Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
James :: And they that serve the city shall serve it out of all the tribes of Israel.

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SchLA :: Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
L1912 :: Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.
L1545 :: daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
James :: All the oblation [shall be] five and twenty thousand by five and twenty thousand: ye shall offer the holy oblation foursquare, with the possession of the city.

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SchLA :: Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
L1912 :: Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.
L1545 :: Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
James :: And the residue [shall be] for the prince, on the one side and on the other of the holy oblation, and of the possession of the city, over against the five and twenty thousand of the oblation toward the east border, and westward over against the five and twenty thousand toward the west border, over against the portions for the prince: and it shall be the holy oblation; and the sanctuary of the house [shall be] in the midst thereof.

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SchLA :: Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
L1912 :: Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.
L1545 :: Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
James :: Moreover from the possession of the Levites, and from the possession of the city, [being] in the midst [of that] which is the prince's, between the border of Judah and the border of Benjamin, shall be for the prince.

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SchLA :: Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
L1912 :: Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: As for the rest of the tribes, from the east side unto the west side, Benjamin [shall have] a [portion].

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SchLA :: und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
L1912 :: Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Benjamin, from the east side unto the west side, Simeon [shall have] a [portion].

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SchLA :: neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
L1912 :: Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Simeon, from the east side unto the west side, Issachar a [portion].

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SchLA :: neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
L1912 :: Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Issachar, from the east side unto the west side, Zebulun a [portion].

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SchLA :: neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
L1912 :: Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
L1545 :: Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
James :: And by the border of Zebulun, from the east side unto the west side, Gad a [portion].

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SchLA :: neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
L1912 :: Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.
L1545 :: Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.
James :: And by the border of Gad, at the south side southward, the border shall be even from Tamar [unto] the waters of strife [in] Kadesh, [and] to the river toward the great sea.

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SchLA :: Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
L1912 :: Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr HErr.
L1545 :: Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der Herr HERR.
James :: This [is] the land which ye shall divide by lot unto the tribes of Israel for inheritance, and these [are] their portions, saith the Lord GOD.

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SchLA :: Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
L1912 :: Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
L1545 :: Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
James :: And these [are] the goings out of the city on the north side, four thousand and five hundred measures.

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SchLA :: ¶ (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
L1912 :: Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
L1545 :: Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.
James :: And the gates of the city [shall be] after the names of the tribes of Israel: three gates northward; one gate of Reuben, one gate of Judah, one gate of Levi.

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SchLA :: Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
L1912 :: Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
L1545 :: Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.
James :: And at the east side four thousand and five hundred: and three gates; and one gate of Joseph, one gate of Benjamin, one gate of Dan.

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SchLA :: Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
L1912 :: Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.
L1545 :: Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.
James :: And at the south side four thousand and five hundred measures: and three gates; one gate of Simeon, one gate of Issachar, one gate of Zebulun.

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SchLA :: Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
L1912 :: Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.
L1545 :: Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.
James :: At the west side four thousand and five hundred, [with] their three gates; one gate of Gad, one gate of Asher, one gate of Naphtali.

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SchLA :: Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!»
L1912 :: Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: „Hier ist der HErr”.
L1545 :: Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HERR!
James :: [It was] round about eighteen thousand [measures]: and the name of the city from [that] day [shall be], The LORD [is] there.

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