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Kapitel: ·· 20
�� ------ 3 Mose
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·· 10
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SchLA :: ¶ Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat.
L1912 :: Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum dass er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
L1545 :: Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
James :: And the man that committeth adultery with [another] man's wife, [even he] that committeth adultery with his neighbour's wife, the adulterer and the adulteress shall surely be put to death.
Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.

Auf dem Plan stand „
MEHRinfo“ dann wurde es „
HEDA“ so steht es bei den Zeugen Jehova
ihr Durstigen kommt, kauft ohne Geld und umsonst
Wein und Milch!