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SchLA :: ¶ Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
L1912 :: Und der HErr redete mit Mose und sprach:
L1545 :: Und der HERR redete mit Mose und sprach:
James :: And the LORD spake unto Moses, saying,

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SchLA :: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,
L1912 :: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,
L1545 :: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,
James :: Speak unto the children of Israel, and say unto them, When a man shall make a singular vow, the persons [shall be] for the LORD by thy estimation.

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SchLA :: so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
L1912 :: so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
L1545 :: so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
James :: And thy estimation shall be of the male from twenty years old even unto sixty years old, even thy estimation shall be fifty shekels of silver, after the shekel of the sanctuary.

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SchLA :: Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.
L1912 :: ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.
L1545 :: ein Weibsbild auf dreißig Sekel.
James :: And if it [be] a female, then thy estimation shall be thirty shekels.

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SchLA :: Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.
L1912 :: Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
L1545 :: Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
James :: And if [it be] from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.

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SchLA :: Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.
L1912 :: Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
L1545 :: Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
James :: And if [it be] from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation [shall be] three shekels of silver.

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SchLA :: Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.
L1912 :: Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
L1545 :: Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
James :: And if [it be] from sixty years old and above; if [it be] a male, then thy estimation shall be fifteen shekels, and for the female ten shekels.

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SchLA :: Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.
L1912 :: Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
L1545 :: Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
James :: But if he be poorer than thy estimation, then he shall present himself before the priest, and the priest shall value him; according to his ability that vowed shall the priest value him.

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SchLA :: Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.
L1912 :: Ist's aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.
L1545 :: Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.
James :: And if [it be] a beast, whereof men bring an offering unto the LORD, all that [any man] giveth of such unto the LORD shall be holy.

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SchLA :: Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.
L1912 :: Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
L1545 :: Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
James :: He shall not alter it, nor change it, a good for a bad, or a bad for a good: and if he shall at all change beast for beast, then it and the exchange thereof shall be holy.

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SchLA :: Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
L1912 :: Ist aber das Tier unrein, dass man's dem HErrn nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,
L1545 :: Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
James :: And if [it be] any unclean beast, of which they do not offer a sacrifice unto the LORD, then he shall present the beast before the priest:

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SchLA :: und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
L1912 :: und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
L1545 :: Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
James :: And the priest shall value it, whether it be good or bad: as thou valuest it, [who art] the priest, so shall it be.

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SchLA :: Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
L1912 :: Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
L1545 :: Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
James :: But if he will at all redeem it, then he shall add a fifth [part] thereof unto thy estimation.

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SchLA :: ¶ Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
L1912 :: Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
L1545 :: Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
James :: And when a man shall sanctify his house [to be] holy unto the LORD, then the priest shall estimate it, whether it be good or bad: as the priest shall estimate it, so shall it stand.

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SchLA :: Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
L1912 :: So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
L1545 :: So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
James :: And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.

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SchLA :: Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
L1912 :: Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
L1545 :: Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
James :: And if a man shall sanctify unto the LORD [some part] of a field of his possession, then thy estimation shall be according to the seed thereof: an homer of barley seed [shall be valued] at fifty shekels of silver.

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SchLA :: Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
L1912 :: Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
L1545 :: Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
James :: If he sanctify his field from the year of jubile, according to thy estimation it shall stand.

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SchLA :: Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
L1912 :: Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
L1545 :: Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
James :: But if he sanctify his field after the jubile, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubile, and it shall be abated from thy estimation.

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SchLA :: Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
L1912 :: Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
L1545 :: Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
James :: And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.

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SchLA :: Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;
L1912 :: Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
L1545 :: Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
James :: And if he will not redeem the field, or if he have sold the field to another man, it shall not be redeemed any more.

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SchLA :: sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.
L1912 :: sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
L1545 :: sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
James :: But the field, when it goeth out in the jubile, shall be holy unto the LORD, as a field devoted; the possession thereof shall be the priest's.

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SchLA :: Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,
L1912 :: Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
L1545 :: Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,
James :: And if [a man] sanctify unto the LORD a field which he hath bought, which [is] not of the fields of his possession;

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SchLA :: so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.
L1912 :: so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.
L1545 :: so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
James :: Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, [even] unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, [as] a holy thing unto the LORD.

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SchLA :: Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.
L1912 :: Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.
L1545 :: Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
James :: In the year of the jubile the field shall return unto him of whom it was bought, [even] to him to whom the possession of the land [did belong].

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SchLA :: Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.
L1912 :: Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
L1545 :: AlLev Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
James :: And all thy estimations shall be according to the shekel of the sanctuary: twenty gerahs shall be the shekel.

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SchLA :: ¶ Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.
L1912 :: Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn.
L1545 :: Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.
James :: Only the firstling of the beasts, which should be the LORD'S firstling, no man shall sanctify it; whether [it be] ox, or sheep: it [is] the LORD'S.

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SchLA :: Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
L1912 :: Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.
L1545 :: Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
James :: And if [it be] of an unclean beast, then he shall redeem [it] according to thine estimation, and shall add a fifth [part] of it thereto: or if it be not redeemed, then it shall be sold according to thy estimation.

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SchLA :: Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!
L1912 :: Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.
L1545 :: Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
James :: Notwithstanding no devoted thing, that a man shall devote unto the LORD of all that he hath, [both] of man and beast, and of the field of his possession, shall be sold or redeemed: every devoted thing [is] most holy unto the LORD.

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SchLA :: Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!
L1912 :: Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
L1545 :: Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
James :: None devoted, which shall be devoted of men, shall be redeemed; [but] shall surely be put to death.

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SchLA :: Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
L1912 :: Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
L1545 :: AlLev Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
James :: And all the tithe of the land, [whether] of the seed of the land, [or] of the fruit of the tree, [is] the LORD'S: [it is] holy unto the LORD.

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SchLA :: Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.
L1912 :: Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
L1545 :: Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
James :: And if a man will at all redeem [ought] of his tithes, he shall add thereto the fifth [part] thereof.

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SchLA :: Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.
L1912 :: Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.
L1545 :: Und alLev Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.
James :: And concerning the tithe of the herd, or of the flock, [even] of whatsoever passeth under the rod, the tenth shall be holy unto the LORD.

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SchLA :: Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.
L1912 :: Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.
L1545 :: Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
James :: He shall not search whether it be good or bad, neither shall he change it: and if he change it at all, then both it and the change thereof shall be holy; it shall not be redeemed.

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SchLA :: Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.
L1912 :: Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
L1545 :: Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
James :: These [are] the commandments, which the LORD commanded Moses for the children of Israel in mount Sinai.

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